Als ausgebildeter Landschaftsgärtner und freier Landschaftsarchitekt (Dipl.-Ing., FH) bin ich seit mehr als 40 Jahren in München mit meinem Planungs- und Sachverständigen-Büro tätig.
Zudem bin ich von der IHK München und Oberbayern (Bestellungsbehörde) öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.u.v.) für das Sachgebiet der Garten- und Landschaftsbau, Herstellung und Unterhaltung
IHK (Industrie- und Handelskammer)
Sachverständigenbüro
Hubert Wendler
Landschaftsarchitekt (Dipl. Ing FH)
Bahnhofstraße 26
86938 Schondorf am Ammersee
Über mich
Hubert Wendler, Dipl. Ing. (FH), Freier Landschaftsarchitekt
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Hubert Wendler Lebenslauf
Freier Landschaftsarchitekt BDLA
Dipl.-Ing. (FH)
1954
geboren in Reutlingen (Baden-Württemberg)
1974
Abitur Freie Waldorfschule, Reutlingen
1975 – 1977
Lehre als Landschaftsgärtner
bei Robert Wiedeburg, München
1977 – 1982
Studium der Landschaftsarchitektur
an der FH Weihenstephan
Praktica:
- LA Teutsch, München 5 Monate
- Warschau (PL) 2 Monate
- En Carmel (Israel) 6 Monate
- Cambridge (GB) 4 Monate
1983 – 1985
Leitender Ingenieur im GaLa-Bau
Firma Bernd Herrmann, München
1985 – 1990
Freie Mitarbeit bei Peter Neuberger
LandschaftsArchitekt, Fürstenfeldbruck
1985
Gründung des eigenen
LandschaftsArchitektur-Büros
1986
Aufnahme in die bayerische Architektenkammer
Kammer-Nr. 148 245
seit 1991
Mitglied im BDLA Bayern
und 1997 – 2003 dort Vorstandsmitglied und Schatzmeister
und 2007-2009 Vorstandsmitglied
1993
Lehrauftrag an der FH Weihenstephan
1998-2003
Prüfer im Gutachterausschuss der IHK München
Bestellung von Sachverständigengutachtern
seit 2009
privater Sachverständiger und Gutachter im Garten- und Landschaftsbau
2007-2010
Mitglied im Beirat der Akademie für Landschaftsbau Weihenstephan (ALW)
seit 2008
Eintragung als Stadtplaner
bei der bayerischen Architektenkammer
seit 2009
Mitglied im AHO, Fachkommission Freianlagen +
Fachkommission Bauen im Bestand
Seit 2010
Lehrtätigkeit bei der Akademie Landschaftsbau Weihenstephan
Unterrichtung und Ausbildung von angehenden Sachverständigen
Mentor von angehenden Sachverständigen
Seit 2014
Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die IHK für den Bereich Garten- und Landschaftsbau, Herstellung und Unterhalt
2019
Übergabe des Planungsbüros an seine 2 bisherigen Büroleiter Andreas Fischer und Johannes Paula, die sein Büro ab dem Jahr 2020 weiterführen unter dem Namen P-38 Landschaftsarchitekten (www.P-38.de). Diese empfehlen sich auch für alle größeren Freianlagenplanungen.
Seit 2020 kümmert er sich aber hauptsächlich um sein Sachverständigen- und Gutachterbüro.
Siehe hierzu eigene Homepage:www.garten-sachverstaendiger.de
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Seit 2022 überwiegend nur noch Gutachter und SV im Galabau
Fachliche Mitgliedschaften:
BYAK Eintrag in bayerische Architekten-Kammer
IHK München = Bestellungsbehörde
FLL Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung
FGSV Forschungsgesellschaft Straßen- und Verkehrswesen
BDLA Bund deutscher Landschafts-Architekten
IFS Institut für Sachverständige
BVS Bundesverband öffentl. besteller Sachverständiger
und wenn es hoffentlich irgendwann mal ruhiger wird:
…… dann streift er mit seiner Jagdhündin durch die Wälder
angebotene Gutachten-Arten
Ich arbeite sowohl als ö.b.u.v. Sachverständiger als auch als freier Sachverständiger für Sie!
Hubert Wendler Sachverständigenbüro
Als ö.b.u.v. Sachverständiger:
Gerichtsgutachten
Bestellungs-Gebiet/ -Tenor:
Garten- und Landschaftsbau, Herstellung und Unterhaltung
Gerichtsgutachten für alle anfragenden deutschen Gerichte
- Abarbeitung von gerichtlichen Beweisbeschlüssen
- Selbständiges Beweisverfahren
Privatgutachten:
- Leistungsfeststellungen und Fertigstellungsbescheinigungen für AG oder AN,
- Unterstützung des AG oder AN bei technischen Abnahmen
- Mängelbeurteilungen von Bauwerken des Garten- und Landschaftsbaus
- Ermittlung von Schadens-Summen bei eventuellen Baumängeln
- Beweissicherung und selbständige Beweissicherungsverfahren
- Sachverständigen Beratungen bei Herstellung und Unterhaltung von Landschaftsbauarbeiten
- Vermittlung, Schlichtung und Moderation unter Streitenden
- Schiedsgutachten
Als freier Sachverständiger
Neben den genannten ö.b.u.v. Sachverständigenleistungen biete ich außerdem:
Planung von Freianlagen
- Honorare von Freianlagenplanungen
Gutachten Erstattung zu:
- Untersuchungen zu Baumängeln im Bestellungs-Gebiet/ -Tenor
- Bau-Abnahme Unterstützung von AG/WEG oder AN
- Bestätigungen / Prüfungen zu den anerkannten Regeln der Technik
Allgemeiner Hinweis zu „Sachverständigen“
Der Begriff „Sachverständiger“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Sachverständiger ist deshalb leider Jede / Jeder für irgendein selbstbestimmtes Fachgebiet.
Es gibt zwischenzeitlich verschiedene seriöse und unseriöse Zertifizierungsinstitute / Firmen, wo verschiedenlange Kurse zum Sachverständigen angeboten werden und man am Ende entsprechende wohlklingende Titel/Namen und -Stempel erhält, oder sich diese auch nur ohne jeden Kurs kaufen kann. Das Ergebnis sind dann entweder:
- zertifizierte Sachverständige (gemäß einem jeweiligen Zertifizierungsinstitut)
- Freie Sachverständige (selbst bestimmter Sachverständiger)
Ganz anders ist das bei den durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine Landes-Regierung berufene Sachverständige die von dort öffentlich bestellt und vereidigt (öbuv) sind. Solche sogenannte öbuv Sachverständigen haben – bei entsprechender notwendiger fachlicher Vorbildung (Studium o. Ä) – eine durch Mentoren betreute ca. 2-Weiterbildung zu durchlaufen, Probegutachten abzugeben und eine schriftliche und mündliche Prüfung bei ihrer Bestellungsbehörde zu bestehen. Nach bestandener Prüfung können sie sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen.
Erst dann dürfen diese Sachverständigen den entsprechenden Kammerstempel (IHK) tragen, aber auch nur für ihr Bestellungsgebiet.
öbuv Sachverständiger
Damit verpflichten sich diese öbuv-Sachverständigen aber auch der deutschen Justiz / Gerichten
– ungefragt -zur Verfügung zu stehen. Die deutschen Gerichte sind ihrerseits gehalten, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, wo fachliches Spezial-Wissen zum „Sachverständigen-Beweis“ erforderlich ist, nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als Gerichtssachverständige zu beauftragen.
Von den öbuv. Sachverständigen gibt es in Bayern jedoch nur sehr wenige, weshalb es wichtig ist, dass diese Wenigen sich um die gute fachliche Ausbildung von Nachwuchs zur Verfügung stellen.
Deshalb bin ich u. A. auch als Mentor und Lehrer für angehende Sachverständige tätig (ALW), damit der bayerischen Justiz auch zukünftig für „Sachverständigen-Beweise im GaLa-Bau“ fachlich gute Personen zur Verfügung stehen, die ja nicht unerheblich zum Ausgang von Streitigkeiten beitragen.
Deshalb bleibt es innere Verpflichtung als öbuv. Sachverständiger hier verantwortungsvoll Wissen weitergeben und fachlich korrekt und verlässlich zu sein.
Eine kleine Auswahl / Beispiele von Untersuchungen bei Ortsterminen zur Begutachtung von Landschaftsbau-Leistungen
Begutachtung von Pflanzungen in Freianlagen
- Boden-Zusammensetzung nach DIN 18915
- Dicke der Vegetationsschicht mittels Bodensonde
- Fremdkräuter / Bambus-Ryzome
- Gehölzabstände zu Grenzen
- Pflanzen-Ansprachen / Arten-Bestimmungen
- Abstands-Messungen von Gehölzen bzgl. Grenze zu Nachbarn
- Baumschutzmaßnahmen überprüfen
- Gehölz-Pflanzungen bezüglich Fachgerechtigkeit (DIN 18916)
- Überprüfung von Pflege und Unterhaltungs-Maßnahmen (DIN 18919)
Begutachtung von Rasen
- Boden-Zusammensetzung nach DIN 18915
- Dicke der Vegetationsschicht mittels Bodensonde
- Rasen Deckungsgrad nach DIN 18917
- Ebenflächigkeit nach DIN 18917 (4 m Meßlatte und Messkeil)
- Überprüfung von Pflege und Unterhaltungs-Maßnahmen
Begutachtung von Pflanzungen auf Dächern
- System-Aufbau
- Artenvielfalt
- Deckungsgrad
- Substratdicke
Begutachtung von Boden- / Tragschicht-Untersuchungen
- Bodenansprachen (Feldmethoden)
- Aufbaustärken-Messung
- Bodenproben-Entnahmen fürs Labor
- Boden-Verdichtung
- Wasserdurchlässigkeit
- Fundamentdicken
Begutachtung von Wegebelägen im Garten- und Landschaftsbau
- Garten-Platten / -Pflaster / -Schüttstoffe
- Beläge aus Naturstein / Betonstein / Elastik- u. Feinsteinzeug-Material
- Verband und Regelrichtigkeit
- Fugen-Art, Breite und Tiefe
- Bettungsmaterial Zusammensetzung und Dicke
- Oberflächen / Beschädigungen
- Oberflächengefälle und Entwässerung / Abläufe
- Ebenflächigkeit
- Überzähne
- Tragschicht mit Verdichtung
Begutachtung von Garten-Mauern (< 2 m Höhe)
- Natursteinmauern / Kunststein- / Beton-Mauern (< 2 m Höhe)
(Mauern > 2 m Höhe sind „Bauwerke“ und brauchen statischen Nachweis) - Was ist bestellt und vereinbart, was wurde gebaut?
- Entspricht Mauer-Art den anerkannten Regeln der Technik
- Ausreichende Fundamentierung?
- Senkrecht oder mit Anlauf?
- Trocken, aufgesetzt oder gemauert?
- Fugenart / Fugenbreite / Fugentiefe
- Standsicherheit etc.
- Ingenieur biologische Maßnahmen
Begutachtung von L-Steinen und Winkelstützmauern (<2 m Höhe)
- L-Stein- / Winkelstützmauern
Begutachtung von Gabionen / Drahtschotterkörbe
Begutachtung von Garten-Rampen und -Treppen
Begutachtung von Einbauten in Freianlagen / Gärten
- Bewässerungs- / Beregnungs-Anlagen (eventuell mit Beirat)
- Möblierungen / Ausstattungsgegenstände
- Spielgeräte
- Wasserläufe / Teiche (keine Poolanlagen)
- Mähroboter in Rasenflächen (eventuell mit Beirat)
- Gartenbeleuchtung (eventuell mit Beirat zur Elektrik)
- Sekuranten bei Dachbegrünungen
- Und weitere Einbauten
Entwässerung in Freianlagen
Was wir nicht machen:
Keine juristische Beratung und Rechtsfragen
Keine „Gefälligkeits“-Gutachten
Keine Baum-Wertermittlungen / Stand- und Verkehrssicherheit
(Verweis auf SV für Bäume)
Keine Beratung zum Sportplatzbau und Golfplatzanlagen
(Verweis auf SV für Sportplatzbau)
Keine Abnahmen / Jahres-Kontrollen zu Kinderspielplätzen
(Verweis auf SV für Kinderspielplätze)
Wir freuen uns auf Sie