Sie benötigen einen Sachverständigen?
Termin vereinbaren!

Sachverständigen-Büro Wendler
in München & Schondorf

Ihr Ansprechpartner für Garten- und Landschaftsbau

Als ausgebildeter Landschaftsgärtner und freier Landschaftsarchitekt (Dipl. Ing, FH) bin ich seit mehr als 30 Jahren in München mit meinem Planungs- und Sachverständigen-Büro tätig.

Zudem bin ich von der IHK München und Oberbayern (Bestellungsbehörde) öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.u.v.) für das Sachgebiet der Garten- und Landschaftsbau, Herstellung und Unterhaltung.

Über Wendlers Sachverständigen-Büro

Hubert Wendler, Dipl. Ing. (FH), Freier Landschaftsarchitekt

Lebenslauf

1954
geboren in Reutlingen (Baden-Württemberg)

1974
Abitur Freie Waldorfschule, Reutlingen

1975 – 1977
Lehre als Landschaftsgärtner in München

1977 – 1982
Studium der Landschaftsarchitektur
an der FH Weihenstephan

1983 – 1985
Leitender Ingenieur im GaLaBau

1985 – 1990
Freie Mitarbeit bei Peter Neuberger

1985
Gründung des eigenen
LandschaftsArchitektur-Büros

1986
Aufnahme in die Bayerische Architektenkammer
Kammer-Nr. 148 245

seit 1991
Mitglied im BDLA Bayern
und 1997 – 2003 dort Vorstandsmitglied und Schatzmeister
und 2007-2009 Vorstandsmitglied

1993
Lehrauftrag an der FH Weihenstephan

1998-2003
Prüfer im Gutachterausschuss der IHK München
Bestellung von Sachverständigengutachtern

2007-2010
Mitglied im Beirat der Akademie für Landschaftsbau Weihenstephan (ALW)

seit 2009
Mitglied Gutachterausschuss des AHO (Berlin), Fachkommission Freianlagen

Seit 2014
Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die IHK für den Bereich Garten- und Landschaftsbau, Herstellung und Unterhalt

2019: Umzug des Sachverständigen-Büros nach
Schondorf am Ammersee als Hauptstelle
München bleibt noch Zweigstelle.

Ab 2020
Übergabe des Planungsbüros nach 35 Jahren an seine bisherigen Büroleiter Herrn Fischer und Herrn Paula, die das Büro ab 2020 unter dem Namen P-38 Landschaftsarchitekten weiterführen.

Herr Wendler hat seitdem nur noch ein kleineres Beratungsbüro als Landschaftsarchitekt und ansonsten sein Sachverständigenbüro.

Angebotene Leistungen

Ich arbeite sowohl als ö.b.u.v. Sachverständiger als auch als freier Sachverständiger für Sie!

Als ö.b.u.v. Sachverständiger

IHK Logo

Bestellungs-Gebiet/ -Tenor: Garten- und Landschaftsbau, Herstellung und Unterhaltung

Gerichtsgutachten für alle anfragenden deutschen Gerichte (bundesweit/EU)
Privatgutachten:
  • Leistungsfeststellungen und Fertigstellungsbescheinigungen im Auftrag des AG oder des AN
  • Unterstützung des AG oder AN bei technischen Abnahmen
  • Mängelbeurteilungen von Bauwerken des Garten- und Landschaftsbaus
  • Ermittlung von Schadens-Summen bei eventuellen Baumängeln
  • Beweissicherung und selbstständige Beweissicherungsverfahren
  • Sachverständigen Beratungen bei Herstellung und Unterhaltung von Landschaftsbauarbeiten
  • Vermittlung, Schlichtung und Moderation unter Streitenden
  • Schiedsgutachten

Als freier Sachverständiger

Neben den genannten ö.b.u.v. Sachbverständigenleistungen biete ich außerdem:
  • Planung von Freianlagen
  • Honorare von Freianlagenplanungen

Eine kleine Auswahl aus den Tätigkeiten eines Sachverständigen des Garten- und Landschaftsbaues:

Begutachtung von Rasenflächen (1) bezüglich:

  • Boden-Zusammensetzung nach DIN 18915
  • Dicke der Vegetationsschicht mittels Bodensonde
  • Rasen Deckungsgrad nach DIN 18917
  • Ebenflächigkeit nach DIN 18917 (Meßlatte und Keil)

Begutachtung von Rasenflächen (2) bezüglich:

  • Boden-Ansprache nach DIN 18915
  • Wasserdurchlässigkeit / Versickerung
  • Anlagen von Schürfgruben
  • … und Anderes mehr …

Begutachtung von Tragschichten bezüglich:

  • Verdichtung
  • Aufbaustärke
  • Fundamentdicken
  • Bodenproben fürs Labor

Begutachtung von Belägen- bezüglich:

  • Fugen-Art, Breite und Tiefe
  • Verband und Regelrichtigkeit
  • Stein-Bettungsmaterial
  • Oberflächen / Beschädigungen
  • Oberflächengefälle
  • Ebenflächigkeit

Begutachtung von Garten-Mauern / Stützmauern:

  • Entspricht Mauerart den anerkannten Regeln der Technik
  • Was ist bestellt, was wurde gebaut ?
  • Ausreichende Fundamentierung ?
  • Senkrecht oder mit Anlauf ?
  • Trocken aufgesetzt oder gemauert ?
  • Fugenart / Fugenbreite / Fugentiefe
  • Standsicherheit … etc

Grenzabstand zu Gehölzen

Ist der Grenzabstand zu Gehölzen richtig ?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:

Hauptsitz
Tel: 08192-5059944
Fax: 08192-5059951

Zweitstelle
Tel: 089-461397- 20
Fax: 089-461397-29

E-Mail: wendler@garten-sachverstaendiger.de

}
Bürozeiten

Montag bis Freitag
09:00 – 17:00 Uhr